Untersuchung illegaler Abfallablagerungen
Erfassung, Beschreibung, Mengenaufmaß und Gefährdungsabschätzung einer illegalen Abfallvergrabung
Ort: Altstandort bei Mörz im Landkreis Potsdam-Mittelmark
AG: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Amt für Bodenschutz und Abfall
Projektzeitraum: 2010 – 2011
Leistungsbild:
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sollte in der Gemeinde Mörz eine Altdeponie renaturiert werden. Diese Leistung bot eine regionale Baufirma der Gemeinde gegen die Möglichkeit der Profilierung des Altstandortes mit geprüftem und unschädlichem Bauschutt an.
Die Verfüllung, Profilierung und Renaturierung wurde durch ein Ingenieurbüro geplant und überwacht. Tatsächlich hat der Bauunternehmer jedoch zusätzlich große Mengen von unverwertbaren Restfraktionen aus Kunststoffabfällen (Grüner Punkt) illegal aus dem Abfallkreislauf entnommen und in dem Standort vergraben.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits diverse Baggerschürfe anlegen lassen, um Beweise zu dem Verdacht der illegalen Abfallbeseitigung zu erhalten. Dem Landkreis oblag hingegen die Aufgabe der Gefahrenermittlung zum Schutz von Grundwasser, Boden und Luft sowie der menschlichen Gesundheit. Es waren daher die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Vollständige Oberflächenvermessung des Standortes
- Anlegen von Baggerschürfen zur räumlichen Erfassung der illegalen Abfalleinlagerungen
- Entnahme und Untersuchung von Proben zur Einschätzung des Schadstoffgehaltes und der Wirkungsweise im Boden
- Erfassen der Vergrabetechnik und des Vermischungsgrades mit dem umliegenden Bodenmaterial
- Berechnung der Abfalleinlagerungsmengen über die erneute Vermessung der Abfalleinlagerungen in den Baggerschürfen
- Gefährdungsabschätzung der Umweltschutzgüter.
Die Vermessung ergab, dass zusammen ca. 3.200m³ (etwa 65 Lkw-Züge) nicht genehmigter Abfälle an dem Standort vergraben wurden. In den unteren Bereichen der Ablagerung wurden einerseits komplette Lkw-Fuhren in vorbereitete Erdlöcher gekippt. Daneben wurden die Kunststoffe auch in dünnen Lagen flächig ausgebreitet und mit Sand überschüttet. Neben überwiegend geschredderten Restfraktionen des „Grünen Punktes“ wurden auch gewerbliche Kunstsoffabfälle regionaler Herkunft illegal eingelagert (Spargelfolien und Fischernetze).
Die Gefährdungsabschätzung zeigte, dass vor allem Schwermetalle aus den Abfällen auslaugten und in gefahrenrelevanten Größenordnungen in den unterlagernden Boden und das Grundwasser gelangten. Ferner wiesen die Abfälle einen hohen Anteil an organischer Substanz aus Resten der Lebensmittel und Kosmetika auf, was zu einem Übertritt in das Grundwasser und einer starken Methanproduktion in dem Ablagerungskörper führte.
Bau einer Sportbootmarina
Sachverständigengutachten zur Klärung der Kostensteigerung bei dem Bau einer Sportbootmarina
Ort: Teltow
AG: Stadt Teltow
Projektzeitraum: 2016-2018
Leistungsbild:
Die Stadt Teltow erwarb ein zu DDR-Zeiten gewerblich genutztes und an die Altstadt angrenzendes Grundstück am Teltowkanal, um einen Sportboothafen zu errichten. Bei der Liegenschaft handelte es sich um eine eingetragene Altlastenverdachtsfläche. Es wurden Voruntersuchungen angestellt, aber seitens der beauftragten Ingenieurbüros wurden die Hinweise auf erhebliche Bodenverunreinigungen in größerer Tiefe übersehen. Kurz nach Baubeginn führten diverse Ursachen zu einem gestörten Bauablauf mit teilweise mehrmonatigen Baustopps. Neben einem unerwartet hohen Grundwasserstand und schwierigen Baugrundverhältnissen wurden nicht unerhebliche Bodenverunreinigungen vorgefunden. Nachdem sich die ursprüngliche Kostenberechnung verdreifacht hatte, beschlossen die Stadtverordneten einen Auftrag an ein neutrales Büro zu vergeben, das die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Kostensteigerungen analysieren sollte.
Dazu erfolgten u.a. die folgenden Arbeitsschritte:
- Auswerten aller zugänglichen Unterlagen (Gutachten, Gesprächsvermerke, E-Mail-Verkehr, Kostenfortschreibungen, Vergabeverfahren, Planungsschritte etc.) zur Planungsphase und zum Baugeschehen,
- Gespräche mit den verantwortlichen Akteuren,
- Präsentation von Zwischenberichten vor Hafenausschuss und Stadtverordneten,
- Beratungen mit dem Anwalt der Stadt mit der Folge, dass die erworbenen Erkenntnisse der Aufarbeitung in einer Klage mündeten sowie datenschutzrechtliche Maßnahmen ergriffen wurden, was eine Einschränkung der der öffentlichen Bekanntgabe der Berichtsinhalte bewirkte,
- Vorlage des 50-seitigen Berichtes bei den beteiligten Firmen zum Zwecke der Stellungnahme,
- Präsentation des Berichtes vor Hafenausschuss und Stadtverordneten.
Im Ergebnis wurden die Hintergründe der Kostenerhöhung sichtbar und den einzelnen Umständen bzw. auch Akteuren zugeordnet. Die Inhalte des Berichtes konnten nur anonymisiert öffentlich gemacht werden, da vielfach die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden mussten. Auch stand die Arbeit unter großem öffentlichem Interesse, was sich auch durch eine regelmäßige Berichterstattung der regionalen Presse zeigte.